Besonderes Augenmerk wird auf die Kennzeichnung der Gefahrenstellen gelegt. Durch Prüfungen der technischen Sicherheitseinrichtungen wie Radar- oder Infrarot-Bewegungsmelder unterstützt TÜV Rheinland den Betreiber dabei, die Sicherheit auf einem hohen Niveau zu halten.
Kinder werden nicht immer von Sensoren erfasst
Technische Sicherheitsvorkehrungen wie Lichtschranken, Anwesenheitssensoren oder Abweiser sichern die Gefahrenstellen. Jedoch können Sensoren nicht den gesamten Bereich bis zum Boden vollständig überwachen. Kleinkinder oder Kinder, die gestürzt sind, werden so nicht zuverlässig erfasst. Kinder können sich außerdem an der Schließkante von Schiebetüren quetschen oder von den Türflügeln umgestoßen werden. „Eltern sollten ihre Kinder beim Durchqueren von automatischen Türen im Auge behalten und zur Sicherheit an die Hand nehmen“, betont Ralf Korsten.
Ältere Türsysteme nachrüsten
Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, automatische Türsysteme abzusichern. Dabei müssen der ordnungsmäßige Zustand und der aktuelle Stand der Technik gewährleistet sein. Kommt es dennoch zu einem Unfall, haftet in der Regel der Betreiber. Viele ältere Türsysteme können nachträglich mit verschiedenen Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet werden.