Die Anerkennung durch die VKF erfolgte erst nach einem umfassenden Zulassungsverfahren, bei dem TÜV Rheinland an einem Rundvergleich verschiedener Labore teilnahm und insbesondere die Präzision der Prüfungen sowie deren absolute Reproduzierbarkeit nachweisen musste. Dabei ist es unter anderem erforderlich, dass die verwendeten Eiskugeln ohne jeglichen Lufteinschluss und glasklar sind.
Jörg Althaus, Experte des TÜV Rheinland und Geschäftsfeldleiter Solarenergie: „Die Ergebnisse der Hagelprüfungen sind speziell in der Schweiz, aber auch in Österreich die Grundlage für die Versicherbarkeit von Gebäuden. Auch in Deutschland gewinnen Hageltests an Bedeutung. Denn Versicherer und Projektierer bestehen zu Recht zunehmend auf den Tests, da die Schäden durch Hagelstürme in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen haben.“ Beispiel 2013: Nach Angaben der deutschen Versicherer haben allein die heftigen Hagelstürme Ende Juli 2013 mit Hagelkörnern so groß wie Golfbälle in Nord- und Süddeutschland 460.000 Schäden an Wohngebäuden hinterlassen. Schadenbilanz: 1,8 Milliarden Euro. Nach Ansicht der Experten sei wegen solcher Ereignisse davon auszugehen, dass die Bedeutung von Hageltests künftig noch zunehmen wird. Althaus: „Schon in der Produktentwicklung geben die Hagelprüfungen sinnvoll Hinweise auf die Belastbarkeit und somit die Marktfähigkeit von Bauelementen.“
Der Teststand von TÜV Rheinland ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unabhängig anerkannt. Neben den Prüfanforderungen für Gebäudeteile können die Fachleute auch weitere Testanforderungen für Solarmodule erfüllen: Photovoltaik-Module zur Stromerzeugung und solarthermische Kollektoren können auf dem Prüfstand von TÜV Rheinland nach IEC 61215 (Bauartprüfung Photovoltaikmodule) beziehungsweise EN ISO 9806 (Prüfverfahren für Solarkollektoren) bei einer Geschwindigkeit von 30,7 Metern pro Sekunde mit maximal 45 Millimeter großen Hagelkörnern beschossen werden. Wie bisher bieten die Experten den Test mit Hagelkörnern bei 25 Millimeter (23 m/s Geschwindigkeit) und 35 Millimetern (27,2 m/s) an.