Kein Bodenbelag ohne Ü-Zeichen
Mindestens genauso wichtig ist das sogenannte Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen), das aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes für Bodenbeläge in Deutschland verlangt wird. Nur Bodenbeläge mit diesem Zeichen entsprechen vorgegebenen Prüfwerten, die als Mindestanforderung zum Schutz der Gesundheit hinsichtlich der Emission flüchtiger organischer Verbindungen festgelegt wurden.
Beanspruchungsklassen geben Orientierung
„Von der künftigen Raumnutzung hängt ab, über welche Beanspruchungsklasse ein Bodenbelag verfügen sollte“, sagt Möschner. Die Klassen 21, 22 und 23, die für mäßige, normale und starke Beanspruchung stehen, sind zum Beispiel Bodenbelägen für den Wohnbereich zugeordnet. Für gewerbliche Nutzung eignen sich Böden der Beanspruchungsklassen 31 bis 34. Klasse 41 bis 43 wird dem industriellen Bereich zugeordnet – für intensive und sogar extreme Beanspruchungen. Ob ein Bodenbelag hält, was seine Klasse verspricht, kontrolliert TÜV Rheinland direkt beim Hersteller durch regelmäßige Prüfungen der Fertigungsstätten und der Bodenbeläge. Andreas Möschner: „Wer das Certified-Zeichen von TÜV Rheinland entdeckt, erkennt daran, dass die Qualität der Produkte unabhängig und neutral überprüft wurde.“