Innerhalb von 35 Metern ins Freie
Eine Feuerleiter als Fluchtweg an der Hauswand gibt es heute nur noch selten. „In jedem Betrieb sind jedoch zwei Fluchtwege Pflicht. Die Anforderungen an die Wege sind hoch. Innerhalb von 35 Metern muss ein sogenannter notwendiger Treppenraum oder das Freie erreichbar sein“, sagt Oliver Krüger, Brandschutzsachverständiger von TÜV Rheinland. Ein notwendiger Treppenraum ist eine Einrichtung, die laut Baurecht unentbehrlich ist und ins Freie führen muss. Kann ein Betrieb keine zwei Fluchtwege einrichten, ist ein Sicherheitstreppenraum notwendig. Darin wird zum Beispiel eine Rauchschutzdruckanlage installiert, die es den Mitarbeitern ermöglicht, nach unten zu fliehen – ohne die giftigen Gase einzuatmen. Der Brandschutzbeauftragte kontrolliert, ob die Fluchtwege frei sind. „Außerdem überprüft er Türen, die Rauchgasabzugsanlage und ob die Feuerwehrzufahrt frei ist“, erläutert der TÜV Rheinland-Experte.
Gebäude verlassen und Notruf absetzen
Benannte Brandschutzhelfer sorgen bei einem Brand für die Evakuierung der Mitarbeiter. „Sie kennen die Fluchtwege und können mit Wandhydranten umgehen“, sagt Oliver Krüger. Ihre Ausbildung übernehmen unabhängige Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland. Wie viele Brandschutzhelfer notwendig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Mitarbeiter können zwar auch selbst einen Löschversuch unternehmen, sollten sich dabei aber nicht in Gefahr bringen. Oberste Pflicht ist, Kollegen zu helfen, die Feuerwehr zu rufen und das Gebäude verlassen.