Sicherheitsbeleuchtung eingeschaltet?
Als Besucher einer Diskothek lässt sich oft auf einen Blick erkennen, ob der Betreiber die Vorschriften einhält. So müssen Notausgangsschilder, Flucht- und Rettungswege und Treppenstufen gekennzeichnet und beleuchtet sein, damit die Gäste in einem Notfall schnellstmöglich ins Freie gelangen. Zudem sollen alle Untergründe eben sein und keine Stolperfallen wie Kabel oder Leitungen herumliegen. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht durch Einbauten eingeengt oder zugestellt sein. Übrigens: „In den meisten Diskotheken hängt im Eingangsbereich ein Flucht- und Rettungsplan, auf dem man sich mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut machen kann“, so Klimmeck. Sollte es zu einem Brand kommen, heißt es: Ruhe bewahren, den Anweisungen des Personals folgen und das Gebäude auf dem kürzesten Weg über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege verlassen.
Regelmäßige Prüfungen sorgen für sichere Anlagen
Sachverständige prüfen regelmäßig die Betriebssicherheit und Wirksamkeit von technischen Anlagen. Technische Anlagen zur Belüftung und zum Rauchabzug, aber auch zur Brandmeldung und zur Brandbekämpfung stehen hierbei gemäß den Auflagen der entsprechenden Prüfverordnung regelmäßig auf dem Prüfstand. Aber auch durch zusätzliche Prüfungen wie z. B. der Wirkprinzipprüfung oder auch durch Schulungen des Personals etwa durch Evakuierungsübungen kann das Sicherheitspotenzial gesteigert werden.