Vierstündige Schulung mit Praxisteil„Manche Unternehmer wissen noch immer nicht, dass mindestens fünf Prozent der anwesenden Mitarbeiter eine Qualifikation zum Brandschutzhelfer besitzen müssen“, sagt Michael Jörn, Sachverständiger für Brandschutz bei TÜV Rheinland. Dies schreibt die Arbeitsstättenregelung ASR A2.2 seit Ende 2012 vor. Je nach Gefährdungsbeurteilung kann der Wert auch höher sein. Dienstleister wie TÜV Rheinland bieten die Schulung zum Brandschutzhelfer an. Sie dauert vier Stunden und beinhaltet auch praktische Elemente wie die Benutzung eines Feuerlöschers. Brandschutzhelfer erkennen mögliche Gefahrenquellen und können beispielsweise während einer Evakuierung eine große Hilfe sein.
Brandschutzbeauftragte besonders qualifiziert
Neben den Brandschutzhelfern gibt es Brandschutzbeauftragte. Diese haben entweder einen umfangreichen Lehrgang absolviert oder verfügen über eine geeignete Ausbildung. Ihr Einsatz empfiehlt sich vor allem in Einrichtungen mit hilfsbedürftigen Menschen, etwa in Krankenhäusern. TÜV Rheinland-Experte Michael Jörn rät Unternehmen außerdem, den Ablauf einer Evakuierung praktisch einzuüben: „Die halbe Stunde Arbeitsausfall lohnt sich, falls es tatsächlich einmal brennen sollte.“ Um für den Ernstfall gewappnet zu sein, muss der Unternehmer oder Gebäudebetreiber sicherstellen, dass er alle Brandschutzvorgaben einhält. Dazu gehört das Bereitstellen von Feuerlöschern, die Installation von Rauchwarnmeldern und das Einrichten von zwei Fluchtwegen in jedem Stockwerk. Dienstleister wie TÜV Rheinland helfen dabei, alle geltenden Vorgaben und Bestimmungen zu identifizieren und einzuhalten.