Auf die nächste Energieeinsparverordnung achten
Die aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist kein geeigneter Standard für die Planung einer energetischen Sanierung. Vielmehr sollten Bauherren schon jetzt ein besseres energetisches Niveau ins Auge fassen, als es die am 1. Januar 2016 in Kraft tretende Fassung vorgibt. Diese bringt für die Modernisierung nur wenige Verschärfungen mit sich, die mit kleinem finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen sind. Ein Anhaltspunkt für die richtige Modernisierung liefern die Sanierungsstandards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW-Bank fördert außerdem Umbaumaßnahmen mit verschiedenen Finanzierungsprogrammen, die allerdings wesentlich von der genutzten Primärenergie abhängen. Entsprechend lohnt sich hier die Prüfung des Einzelfalls, denn angesichts historisch niedriger Zinsen bei der Baufinanzierung über die Hausbank ist der KfW-Kredit nicht immer erste Wahl.
Energieberater stimmt Einzelmaßnahmen aufeinander ab
Eine Schlüsselrolle für eine möglichst effiziente Modernisierung spielen unabhängige Energieberater. Auch TÜV Rheinland bietet diesen Service an. Energieberater analysieren nicht nur den konkreten Sanierungsbedarf einer Immobilie und wissen über gesetzliche Bestimmungen Bescheid, sie kennen sich auch mit den Fördermöglichkeiten aus und weisen rechtzeitig auf potenzielle Stolpersteine hin. „Energieberater sorgen außerdem dafür, dass die Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt und Detailfragen wie die richtige Lüftung eines Gebäudes geklärt werden“, erklärt Zitzmann. Den Einsatz eines Beraters bezuschusst übrigens die KfW-Bank.
Langfassung unter www.tuv.com/presse im Internet.