Informationen zugänglich machen
Seit Inkrafttreten der EnEV und den Neuerungen in den Jahren 2014 und 2015 muss der Energieausweis bei behördlich oder gewerblich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und 500 Quadratmeter Nutzfläche aushängen. Dazu zählen beispielsweise auch Museen, Theater oder Kinos. Die Mindestnutzfläche für die Aushangpflicht wurde für behördlich genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr von 500 auf 250 Quadratmeter herabgesetzt.
Mit dem Bedarfsausweis Energie einsparen
Eigentümer, die bei ihrer Immobilie einen Einsparbedarf sehen, können sich über den Bedarfsausweis Empfehlungen einholen. Hierzu überprüft ein Energieberater wie TÜV Rheinland nicht nur den Verbrauch, sondern auch den Zustand beispielsweise der Anlagen- und Gebäudetechnik. Geschulte Auditoren führen eine Energieeffizienzanalyse durch und beraten rund um das Thema Energieverbrauch. Weitere Informationen zu diesem Thema sind unter http://www.tuv.com/de/deutschland/gk/bauen_immobilien/energie_nachhaltigkeit/energieeffizienz/energieeffizienz.html abrufbar.