Mit Vertretung Kompetenzen regeln
Zu einer geordneten Urlaubsübergabe an eine Vertreterin oder einen Vertreter gehört nicht nur, über alle offenen Themen oder voraussichtlich auftretende Probleme zu informieren. Die Vertretung muss auch wissen, wie sie bestimmte Aufgaben regeln soll, wen sie gegebenenfalls bei Fragen ansprechen kann und welche Kompetenzen sie hat. Am besten definieren Führungskraft und Stellvertreter gemeinsam, in welchen Fällen die Vertretung die Führungskraft im Urlaub kontaktieren darf. Eine E-Mail-Abwesenheitsnotiz nennt die Kontaktdaten von Ansprechpartnern für dringende Anliegen.
Ersten Arbeitstag nur zum Ankommen nutzen
„Führungskräfte haben eine wichtige Vorbildfunktion. Wie sie ihren Urlaub vorbereiten und sich Auszeiten von der Arbeit organisieren, ist ein starkes Signal an die Mitarbeiter“, so Dohmen. Gesundes Führen ist deshalb auch ein Thema in Seminaren von TÜV Rheinland. Dort lernen Führungskräfte den verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Ressourcen. Um den Erholungseffekt möglichst lange zu erhalten, sollte der erste Arbeitstag nach dem Urlaub zum Ankommen dienen und möglichst frei von wichtigen Terminen bleiben.
Weitere Informationen bei TÜV Rheinland unter www.tuv.com/arbeitsmedizin im Internet.