Rund zwei Drittel alle Fahrzeuge, die zur Untersuchung rollen, sind ohne technische Mängel. Sie erhalten – genau wie die Fahrzeuge mit geringen technischen Mängeln – die erforderliche Prüfplakette für das Nummernschild. Etwas mehr als 10 Prozent der Fahrzeuge fallen bei der Untersuchung zunächst durch. Aber auch für sie gilt: „Durch die Prüfung von TÜV Rheinland haben alle Fahrer einen unabhängigen Check über den technischen Zustand ihres Kraftfahrzeugs“, so TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander.
Terminvereinbarung spart Wartezeit
Neue Pkw müssen erstmalig nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung (HU), danach beträgt die Prüffrist zwei Jahre. Die Fälligkeit der Prüfung steht im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Auskunft gibt aber auch die farbige Plakette auf dem hinteren Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr – etwa 2017 – der nächsten HU an, die oberste Ziffer im äußeren Kreis den Monat, beispielsweise „6“ für Juni. Termine für die HU lassen sich bei TÜV Rheinland online unter www.tuv.com/termin oder über die in Deutschland kostenfreie Service-Hotline 0800 8838 8838 vereinbaren.
Technischer Zustand wird genau geprüft
Für den Check wird der Fahrzeugschein beziehungsweise bei neueren Autos die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt, also mitbringen. Technisch interessierten Kunden bietet TÜV Rheinland die Möglichkeit, den Prüfer beim Fahrzeugcheck zu begleiten, um sich das Ergebnis oder etwaige Mängel erläutern zu lassen. Die Hauptuntersuchung folgt einem festgelegten Ablauf, der auch eine kurze Probefahrt beinhaltet. Die Prüfung umfasst rund 160 Punkte. Dazu zählen unter anderem, die Bremsanlage, Lenkanlage, Beleuchtung und Scheiben, Beleuchtung, sowie Achsen und Räder, elektrische Anlagen und weitere Sicherheits¬einrichtungen, Fahrgestell und Karosserie.
„Viele Mängel erkennen auch Laien und können sie selbst beheben oder von einer Werkstatt beseitigen lassen. Das erspart eine Nachuntersuchung“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Auf der TÜV Rheinland-Website finden sich detaillierte Checklisten für den HU-Termin. Am häufigsten monieren die Prüfer fehlerhafte Beleuchtungseinrichtungen, obwohl sich die Funktion von Scheinwerfern, Blinkern und Rückleuchten leicht kontrollieren lässt. Ist kein Beifahrer zur Stelle, hilft beim Check der Bremslichter eine Schaufensterscheibe oder in der Dunkelheit das Garagentor oder eine Hauswand.
Plakette auch bei geringen Mängeln
Stellen die Sachverständigen am Fahrzeug keine Mängel fest, gibt es eine neue Prüfplakette. Bei geringen Mängeln wie einer defekten Begrenzungsleuchte oder einem leicht verkratzten Spiegelglas kann die Plakette trotzdem vergeben werden. Jedoch muss der Halter des Fahrzeugs den im Bericht vermerkten Defekt unverzüglich beheben lassen. Das erhöht die Verkehrssicherheit und vermeidet bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld. Wird die Plakette wegen erheblicher Mängel verweigert, ist das Fahrzeug unverzüglich zu reparieren, die Wiedervorführung des Fahrzeuges zur Nachuntersuchung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Hinweis für Internetseiten und alle Redaktionen:
Eine Langfassung der Presseinformation, Videomaterial zum Download sowie verschiedene Fotomotive zur Verwendung für redaktionelle Zwecke frei finden sich unter www.tuv.com/presse auf den Internetseiten von TÜV Rheinland.