Exakte Dosierung dank Automatik
Beim Kauf eines Pelletofens gilt es darauf zu achten, dass das Gerät die Abgaswerte gemäß der Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einhält. Das Gesetz regelt für alle in Deutschland neu in Betrieb genommenen Öfen und Kamine die maximal zulässigen Abgaswerte. Ab dem 1. Januar 2015 tritt Stufe zwei der Verordnung in Kraft. Dann dürfen Pelletöfen in Haushalten nur noch 0,03 g/m³ Staub und 0,25 g/m³ Kohlenmonoxid ausstoßen.
Pelletaufbewahrung in geprüftem Lager
„Beim Kauf von Pellets empfiehlt es sich, auf die Kennzeichnung DINplus zu achten“, rät Reiner Verbert. Mit dem Prüfzeichen erfüllt das Produkt die seit September 2014 geltende internationale Norm, die unter anderem die Festigkeit und den Aschegehalt der Pellets festlegt. Zusätzlich weist der Hersteller mit DINplus nach, dass die Produktionsstätte jährlich hinsichtlich ihrer Qualitätsstandards überprüft wird. Wer große Mengen der Holzpresslinge verheizt, benötigt ein Pelletlager. TÜV Rheinland zertifiziert industriell gefertigte Pelletlager und vergibt im Erfolgsfall das DIN-Geprüft-Zeichen. Auf diese Weise kann der Besitzer davon ausgehen, dass er seinen Brennstoff sicher lagert und keine Gefahr durch Feuchtigkeit oder entweichende Gase droht. Für das Pelletlager zu Hause gilt: vom Wohnraum trennen, trocken halten und vor Betreten mindestens 30 Minuten durchlüften, damit eventuell entstandene Gase entweichen können.