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Heizung und Warmwasser: Einsparpotenzial im Vorfeld analysieren

TÜV Rheinland: Gute Beratung wichtig bei Umrüstung / Energielabel ab September 2015 Pflicht / Regelmäßige Reinigung der Gastherme notwendig

(PresseBox) (Köln, )
Ob Neu- oder Altbau – wer damit liebäugelt, eine Gastherme oder Gasheizung einzubauen, sollte sich vorab gut beraten lassen. „Eine Gastherme muss nicht zwingend die beste Möglichkeit sein“, sagt Reiner Verbert, Energie-Experte von TÜV Rheinland. „Was den Energieverbrauch betrifft, können Wärmepumpen eine Alternative zu Gasthermen sein.“ Ab 26. September 2015 ist das Energielabel, das Hersteller von TÜV Rheinland überprüfen lassen können, für alle Heizgeräte und Warmwasserbereiter verpflichtend. Dank dieser Kennzeichnung können Verbraucher Angebote gut vergleichen und auf einen Blick erkennen, welches System die wenigste Energie verbraucht.

Auf bestehende Bausubstanz achten
Eigenheimbesitzern empfiehlt Reiner Verbert, vor dem Einbau ihren aktuellen Energieverbrauch zu analysieren und zu überprüfen, ob die vorhandenen Heizkörper für Niedrigtemperatur geeignet sind. Denn nicht jede bestehende Bausubstanz ist für niedrig temperierte Wärmeerzeuger ausgelegt. Erst dann sollten sich Hausbesitzer entscheiden, welche Art Wärmeerzeuger für sie sinnvoll ist. Hier kann der Fachinstallateur vor Ort Hinweise geben.

Neue Brennwerttechnologie
Aktueller Stand der Technik ist die Brennwerttechnologie. Hier werden die Abgase stark heruntergekühlt und es wird somit zusätzliche latente Energie gewonnen. Solche Systeme sind platzsparend, weil jegliche Vorratsbehälter entfallen. Außerdem sind Gasbrennwertsysteme sehr leise und können als Kombitherme auch für die Warmwasserbereitung genutzt werden. „Wer jetzt von der alten Heizwerttechnologie umsteigen will oder muss, sollte vorher den Schornstein und die dazugehörige Leitung prüfen lassen. Hier kann eine Kaminsanierung notwendig werden“, rät der TÜV Rheinland-Experte. Wegen des anfallenden Kondensats müsse der neue Kamin unbedingt wasserresistent sein. Letztlich muss der Schornsteinfeger den Kamin begutachten und abnehmen. Einmal im Jahr sei zudem eine Reinigung und Überprüfung der Gastherme notwendig.

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