Keine Entschädigung für geklaute Daten
Grundsätzlich empfiehlt Olaf Seiche jedoch, clever zu packen und alle nicht unbedingt notwendigen Wertsachen zu Hause zu lassen. Denn nach einem Diebstahl kommt die Versicherung nur für den Zeitwert und nicht für den Wiederbeschaffungswert auf. Eine zwei Jahre alte Kamera ist dann beispielsweise nur noch einen Bruchteil des Anschaffungspreises wert. Noch schwieriger ist die Situation, wenn der dienstlich genutzte Laptop mit sensiblen und wichtigen Daten gestohlen wird. „Daten sind abstrakte Güter und dafür gibt es keine Entschädigung durch eine Versicherung“, erklärt der TÜV Rheinland-Experte. Um wenigstens den Zeitwert der entwendeten Güter zu erhalten, muss der Verlust umgehend an der Hotelrezeption gemeldet werden. In allen Fällen ist bei der örtlichen Polizei Anzeige zu erstatten. Die Anzeige dient dann als Nachweis für die Versicherung und den Reiseveranstalter.
Zusätzliche Reisegepäckversicherung nicht immer sinnvoll
Olaf Seiche empfiehlt eine zusätzliche Reisegepäckversicherung nur in Ausnahmefällen. Denn: Die Versicherung greift lediglich unter bestimmten Voraussetzungen. Ein unverschlossener Gepäckaufbewahrungsraum, wie er in vielen Urlaubshotels zur Normalität gehört, ist beispielsweise ausgeschlossen. Beim Verlust von Gepäckstücken auf Flugreisen haftet ohnehin die Fluggesellschaft. Eine Reisegepäckversicherung, wie sie manche Versicherungen auch als Baustein der Hausratversicherung anbieten, ist somit kein Allheilmittel.