Energieausweis wird selten vorgelegt
Auch der Energieausweis fristet im Rahmen des Eigentümerwechsels ein Schattendasein. Lediglich jeder fünfte Verkäufer legte den Energieausweis ungefragt vor, jeder zehnte auf Nachfrage. Dagegen bekamen rund zwei Drittel der befragten Käufer den Energieausweis gar nicht vorgelegt. „Damit erfüllt der Energieausweis seine Steuerungsfunktion in der Praxis bislang nicht“, so Seifert. Dabei ist der Energieausweis seit 2009 ein verbindliches Dokument, das bei Immobilientransaktionen und Vermietungen vorgelegt werden muss. Änderungen sind in Sicht: „Dies wird sich voraussichtlich ab 2014 mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung ändern“, sagt Seifert. Der Experte warnt: „Die Nichtvorlage des Energieausweises könnte dann zur Ordnungswidrigkeit werden. Verkäufern und Vermietern drohen ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.“
Varianten beim Energieausweis
Auch wenn der Energieausweis vorgelegt wird, kommt erschwerend hinzu, dass es zwei verschiedene Varianten gibt: Der Bedarfsausweis zeigt die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik auf, während der Verbrauchsausweis lediglich den Energieverbrauch der Vorbesitzer abbildet – nutzerabhängige Abweichungen sind vorprogrammiert, so dass der tatsächliche Energiebedarf des Gebäudes hier gar nicht abgebildet wird. Laien sind bei der Bewertung der entstehenden Gesamtkosten oft überfordert. Dennoch sollte unter dem Aspekt der stetig steigenden Energiepreise der energetische Bauzustand Teil der Gesamtbewertung sein.
Wer beim Immobilienerwerb auf ein stabiles Fundament bauen möchte, sollte daher auf kompetente Beratung in Form eines Sachverständigen vertrauen. Fachleute können gravierende Mängel im Vorfeld des Kaufs feststellen und die möglichen zusätzlich anfallenden Investitionskosten realistisch einschätzen.