Der Einbau solcher gelben Begrenzungsleuchten (Standlicht) ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft:
• Sie müssen paarweise (eine pro Seite) und symmetrisch zur Mitte montiert werden.
• Sie können in den jeweiligen Blinker integriert sein und als solche Kombination eine Bauartgenehmigung haben. Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung – sowohl als Fahrtrichtungsanzeiger als auch als Begrenzungsleuchte. Keinesfalls darf ein „normaler“ Blinker durch eine entsprechende Schaltung als Positionsleuchte verwendet werden.
• Ist die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Blinker ineinander gebaut, muss sie so geschaltet sein, dass sie ausgeht oder gedimmt wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.
• Eine weiße Begrenzungsleuchte darf hingegen nicht in den Blinker integriert sein.
„Sind sämtliche Einbauvorschriften erfüllt, gibt es auch keine Probleme bei der Hauptuntersuchung“, sagt Fabian Stahl, Leiter TÜV Fahrzeug-Lichttechnik in Berlin. Neben den Typprüfungen für Leuchtenhersteller erstellen die TÜV Rheinland-Fachleute in den Hightech-Laboren der Hauptstadt unter anderem auch Gutachten für optische Systeme an Fahrzeugen und checken die Visiere von Motorradhelmen.
Mit der Sicherheit von Federbeinen bei Motorrädern und Quads befasst sich ein weiteres Schwerpunktthema von TÜV Rheinland auf der INTERMOT. Im Internet werden häufig zu absoluten Dumpingpreisen ungeprüfte Bauteile angeboten. Sie sehen fast genauso aus wie die Originale, doch wenn sie brechen, kommt es zur Katastrophe. „Bei zugelassenen Federbeinen mit Typprüfung muss beispielsweise der Stahl so beschaffen sein, dass er rund zwei Millionen Lastwechsel aushält“, betont TÜV Rheinland-Experte Gunnar Pflug. Anbieter von lebensgefährlichen Plagiaten hingegen ersparen sich solche aufwändigen und kostenintensiven Prüfungen. Welchen enormen Belastungen ein Federbein ausgesetzt ist, demonstrieren die Motorrad-Spezialisten auf einem speziellen Prüfstand.