Aufwand ist individuell zu prüfen
Die ,Kritische Infrastruktur‘ umfasst demnach rund 2.000 Unternehmen aus den Branchen Energie, Informationstechnik und Kommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanzen und Versicherungen. Genaueres regelt eine Rechtverordnung, die spätestens bis Ende 2018 in Kraft treten soll. Ab dann haben betroffene Firmen zwei Jahre Zeit, ihre IT-Sicherheitsstandards den Mindestanforderungen des BSI anzupassen. Sie müssen eine Kontaktstelle zum BSI einrichten sowie technische und organisatorische Vorkehrungen treffen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von Daten sicherzustellen. „Was im Einzelnen konkret mit welchem personellen und finanziellen Aufwand zu tun ist, hängt stark von der Branche und dem vorherrschenden Sicherheitsstandard im Unternehmen ab. Basis für jegliche Maßnahmen sollte daher eine gründliche Analyse des Ist-Zustands sein“, sagt Ralph Freude, IT-Sicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. TÜV Rheinland bietet hierfür eine Bestandsaufnahme oder eine Erläuterung der Normenanforderungen an.
Standards regelmäßig updaten
In der Regel wird mindestens der Nachweis eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO 27001 verlangt. Unternehmen, die Gas- und/oder Stromnetze betreiben, müssen sich sogar nach jetzigem Stand gemäß ISO 27001 zertifizieren lassen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie man sie umsetzt, verrät als eine Art Best-Practice-Leitfaden der Standard ISO 27019. TÜV Rheinland bietet neben der ISO 27001-Zertifizierung eine zusätzliche Konformitätsbescheinigung nach ISO 27019 an. Damit signalisieren Energieunternehmen, dass sie die spezifischen Anforderungen an ihre Branche in besonders hohem Maße erfüllen.
„Ein erstes Unternehmen aus der Energiebranche in Münster hat sowohl die ISO 27001 als auch die ISO 27019 erfolgreich umgesetzt“, so Freude. Unternehmen können dem Bundesamt aber auch eigene, branchenspezifische Sicherheitsstandards vorstellen. Ob diese ausreichend sind, entscheidet die Aufsichtsbehörde dann im Einzelfall. Ein Vor-Audit bzw. eine Bestandsaufnahme durch TÜV Rheinland kann die Chancen auf eine Zertifizierung vorab bewerten. Wer dem Gesetz nicht Folge leistet, muss mit einer Geldstrafe bis zu 100.000 Euro rechnen. Durch geeignete Maßnahmen wie Audits oder auch Zertifizierungen ist alle zwei Jahre nachzuweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen nach dem jeweils aktuellsten Stand der Technik erfüllt werden.
Hilfe vom Prüf-Experten
Die vielfältigen Anforderungen des Gesetzes stellen vor allem Unternehmen organisatorisch und technisch vor Probleme, die sich bis dato wenig um ihre IT-Sicherheit gekümmert haben. Hier bietet sich die Unterstützung durch einen unabhängigen Dienstleister wie TÜV Rheinland an. „TÜV Rheinland hat jahrelange Erfahrung bei der Zertifizierung von Unternehmen, auch in den Branchen, die unter Kritische Infrastruktur fallen“, sagt Ralph Freude. Als Mitglied des Arbeitskreises „IT-Sicherheitskatalog – Anforderungen an die IT für den sicheren Betrieb von Energieversorgungsnetzen im IT-Branchenverband Bitkom“ arbeitet TÜV Rheinland gemeinsam mit IT-Sicherheitsexperten aus Wirtschaft und öffentlicher Hand an einem Praxisleitfaden für die betroffenen Unternehmen. Erfolgreich zertifizierte Unternehmen können ihre Konformität mit dem Gesetz durch das entsprechende TÜV Rheinland-Prüfzeichen nach außen sichtbar dokumentieren.