Auf Radler und Fußgänger achten
Laut Straßenverkehrsordnung darf bei der Einfahrt nicht geblinkt werden, obwohl ein Richtungswechsel stattfindet. Beim Verlassen hingegen muss der rechte Blinker gesetzt werden. Verstöße kann die Polizei mit Bußgeldern ahnden. Außerdem ist beim Abbiegen auf Radfahrer oder Fußgänger, die die Straße überqueren, zu achten. Hier gilt besondere Rücksichtnahme. Ihnen ist stets Vorrang zu gewähren, wenn nötig, beim Verlassen des Kreisverkehrs anhalten. Ausnahme: Es gibt eine besondere Beschilderung.
Halten und Parken im Rondell verboten
Das Halten, Parken oder Zurücksetzen im Rondell ist grundsätzlich verboten. „Die durch eine durchgezogene, weiße Linie gekennzeichnete Mittelinsel darf nicht überfahren werden. Ausnahme: Lastzüge, Busse oder Gespanne, die wegen ihrer Länge den Kreisverkehr sonst nicht passieren könnten“, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Allerdings muss das für andere Verkehrsteilnehmer ohne Risiko sein.