Vieles hält länger
Das MHD ist stattdessen ein gesetzlich vorgeschriebenes Qualitätsversprechen des Herstellers. "Das MHD gibt an, bis wann der Verzehr bei korrekter Lagerung ohne wesentliche Qualitätseinbußen bei Geschmack und Aussehen sowie ohne gesundheitliches Risiko gewährleistet ist", so Melanie Bauermann. Festgelegt werden Mindesthaltbarkeitsdaten durch standardisierte mikrobiologische Untersuchungen und Geschmackstests auch von TÜV Rheinland. Viele Lebensmittel, vor allem solche mit geringem Wasseranteil, sind nach Ablauf des MHD aber noch genießbar. Die Europäische Union plant daher, die Pflichtangabe für trockene Nudeln, Reis, Kaffee, Tee und Hartkäse zu streichen.
Vorsicht bei Kühlwaren
Bei Kühlwaren wie Wurst, Käse und Milchprodukten bleibt das Mindesthaltbarkeitsdatum ein wichtiger Richtwert. "Gibt es nach dem Ablaufdatum Zweifel an der Qualität des Produkts, sollte man es sicherheitshalber entsorgen", rät die Expertin. Als Beispiel nennt sie die Speiseeis-Familienpackungen: "Durch das häufige Antauen und wieder Einfrieren leiden nicht nur Geschmack, Konsistenz und Optik. Es bilden sich auch Bakterien, die Magen-Darm-Infektionen auslösen können." Verbraucher sollten Eiscreme nach dem Einkauf kühl transportieren und nach dem ersten Öffnen möglichst schnell aufessen.