Die Leitpfosten am Straßenrand bieten eine Hilfestellung, um die tatsächliche Sichtweite einzuschätzen. Sie stehen 50 Meter voneinander entfernt. Ist der nächste Pfosten nicht mehr zu erkennen, helfen die Fahrbahnmarkierungen in der der Straßenmitte. Auf Bundesstraßen beträgt der Abstand vom Beginn einer Markierung zur nächsten genau zwölf Meter, auf Autobahnen 18 Meter. Der Experte von TÜV Rheinland warnt davor, sich an den Rücklichtern des Vordermanns zu orientieren: „Das verleitet eher dazu, den Abstand zum nächsten Fahrzeug bei dichtem Nebel zu verkürzen als zu verlängern. Und das provoziert Auffahrunfälle.“
Nebelschlussleuchte nur bei Sicht unter 50 Metern erlaubt
Allgemein gilt: Bei Nebel und schlechter Sicht auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Bei einer Sichtweite unter 150 Metern sollten die Nebelschweinwerfer zugeschaltet. Beim Einsatz der Nebelschlussleuchte gelten besondere Vorschriften: Sie darf erst bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verwendet werden. „Die hohe Lichtstärke blendet sonst andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollte die Nebelschlussleuchte im Stau oder bei nebelfreien Abschnitten ausgeschaltet werden“, rät Hans-Ulrich Sander. Weiterer Tipp: Regelmäßig die Scheibenwischer betätigen, um Wassertropfen zu entfernen, die sich durch den Nebel bilden.