Unternehmen auch für Verbraucher greifbarer
Ab dem 16. Juli 2021 muss nach der Verordnung jeder Onlinehändler eine anerkannte Vertretung innerhalb der EU besitzen, wenn er seine Produkte im Internet auf dem europäischen Markt anbieten will. Dieser Schritt soll die Transparenz erhöhen, damit alle Verkäufer für ihre Angebote haftbar gemacht werden können. Das hilft sowohl Behörden als auch Verbrauchern, die bei möglichen Produktbeanstandungen dann Kontakt zum Händler aufnehmen können. „Wenn selbst die Behörden einen Verkäufer nicht ausfindig machen können, kann es ein Kunde erst recht nicht. Die neue Verordnung gibt auch den Onlinekäufern mehr Sicherheit“, betont Echter.
TÜV Rheinland verhilft zur anerkannten Vertretung
TÜV Rheinland unterstützt mit seinem Partner Obelis Group Unternehmen weltweit dabei, den neuen EU-Regeln zu entsprechen. Der unabhängige Prüfdienstleister TÜV Rheinland hat seinen Service erweitert und bietet seinen Kunden ohne Vertretung in der EU neben den Produktprüfungen auch die Möglichkeit, eine solche zu übernehmen. Diese Vertretung, die sogenannte „Authorized Representative“, wird gemeinsam mit den Experten der Obelis Group umgesetzt, solange ein Unternehmen dies wünscht.
Weitere Infos unter www.tuv.com/ce-mark-regulation bei TÜV Rheinland