Ab September 2024: Prüfung der PFAS-Beschränkungsdossiers für Produktkategorien Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche
Im September werden die nächsten Sitzungen vonseiten der wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalien Agentur ECHA (RAC und SEAC) stattfinden. Diskutiert werden die PFAS-Beschränkungsdossiers in den Produktkategorien Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche. Zusätzlich stehen Lebensmittelkonkaktmaterialien und Verpackungen sowie Erdöl und Bergbau im Fokus der Ausschüsse. „Das Spektrum an betroffenen Produkten ist damit sehr groß. Dementsprechend weitreichend und bedeutsam ist das Thema für eine Vielzahl an Unternehmen. Fachleute von TÜV Rheinland stehen daher bereit, um auf die kommenden gesetzlichen Änderungen eingestellt zu sein“, erklärt Steffen Tümptner, Sachverständiger von TÜV Rheinland. „Das Verbot betrifft Millionen von Produkten und tausende Betriebe, die idealerweise möglichst frühzeitig auf die anstehenden Änderungen reagieren sollten, um die Marktkonformität ihrer Pordukte und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.“
Welche Produkte von den PFAS-Beschränkungen betroffen sind
Seit einigen Jahren erfahren Per- und Polyfluralkylsubstanzen (PFAS) eine breitere Aufmerksamkeit. Diese sind aufgrund ihrer einzigartigen physikalischen Eigenschaften in der Industrie zum Teil unentbehrlich. Charakteristisch sind ihre wasser- und fettabweisenden Eigenschaften, die Fähigkeit Reibung zu verringern und eine hohe thermische und chemische Stabilität, wodurch sie vielfältig anwendbar sind. Nach den Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) handelt es sich um mehr als 10.000 bekannte Stoffe, die der Gruppe der PFAS angehören.
Einsatz finden PFAS unter anderen in Lebensmittelverpackungen, schmutzabweisenden Textilien und Teppichen, Kosmetika oder auch fotografische Verfahren. Aktuell bestehen Beschränkungen für verschiedene Klassen von PFAS, so etwa in Europa im Rahmen der REACH-Verordnung oder POP-Verordnung. Inwieweit das Verbot von PFAS für Produkte bzw. Einsatzbereiche kommen wird, werden die anstehenden Entscheidungen der Ausschüsse zeigen.
Die aktuellen Einschränkungen zum Einsatz von PFAS beziehen sich unter anderem auf Textilien und Schuhmaterialien mit wasser- oder schmutzabweisender Beschichtung. Gesetzlich geregelte PFAS sind unter anderen PFOS, PFOA, C9-C14 PFCA oder PFHxS, diese dürfen nach den aktuellen Regularien nicht in einem anderen Stoff, einem Gemisch oder einem Erzeugnis in Verkehr gebracht werden. Der Hersteller, Importeur oder Nutzer ist verpflichtet, auf Verlangen der Vollzugsbehörden einen Nachweis für den gemessenen Fluorgehalt vorzulegen.
Experten von TÜV Rheinland führen chemische Analysen durch
TÜV Rheinland beschäftigt sich seit Jahren mit Prüfungen für verschiedene Gruppen von Chemikalien, kennt die internationalen Grenzwerte genau und bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte und Lieferketten entsprechend abzusichern und eine umweltfreundlichere und nachhaltigere Produktion zu gewährleisten. Prüfpakete, Trainings und Vor-Ort-Audits bieten Unternehmen die notwendigen Instrumente, ihre Produkte zu analysieren, geeignete Alternativen zu finden und eine umweltfreundlichere Produktion zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu PFAS und Handlungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen unter: www.tuv.com/pfas