Prüfen dürfen nur ausgebildete Fachkräfte
Bevor eine Photovoltaikanlage installiert werden kann, muss eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Sie ist für jeden Arbeitgeber Pflicht. In der Gefährdungsbeurteilung wird festgehalten, welche Risiken am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Ist eine Anlage installiert, misst der Installateur zur Abnahme den Strom. Weil die Stränge bis zu 1.000 Volt Gleichspannung erreichen, darf diese Messung nur eine speziell ausgebildete Elektrofachkraft übernehmen. „Bei Arbeiten an spannungsführenden Leitungen empfiehlt es sich immer, Isoliermatten zu nutzen“, sagt Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Grundsätzlich gilt: Bei allen Arbeitsschritten zahlt sich eine gute Organisation aus. Sie ist das A und O für die Arbeitssicherheit.
Persönliche Schutzausrüstung zusammenstellen
Unabhängig von der Konstruktion spielt bei allen Dachformen auch die Absturzgefahr eine große Rolle. Technisch kann dieses Risiko mit Geländern, Auffanggerüsten oder Auffangnetzen gesenkt werden. Falls doch etwas passiert, muss klar sein, wer die Erste Hilfe übernimmt. Der Arbeiter muss bei seinem Job eine Schutzausrüstung bestehend aus Auffanggurten und festem Schuhwerk mit geeigneter Sohle tragen. Freiwillig ist die sogenannte Eignungsuntersuchung „Arbeiten mit Absturzgefahr“. Werner Lüth empfiehlt sie jedem, der an Photovoltaikanlagen auf Dächern arbeitet. „Unsere Arbeitsmediziner untersuchen beispielsweise Sehvermögen und Kreislauf“, sagt der TÜV Rheinland-Experte. Zusätzlich zur Absturzgefahr spielen bei Dacharbeiten auch physikalische Einflüsse beim Einsatz von Maschinen und Werkzeug, das Wetter und Gefahrstoffe eine Rolle.
Feuerwehr muss beim Löschen mehr Abstand halten
Gerät eine Photovoltaikanlage in Brand, besteht für die Feuerwehr die größte Gefahr durch herabstürzende Teile. Denn die Halterung der Module kann bei 300 Grad Celsius instabil werden. Zudem ist bei einer Gleichspannungsleitung bis 1.000 Volt ein größerer Löschabstand Vorschrift. „Beim Sprühstrahl gilt ein Meter, beim Vollstrahl fünf Meter Abstand“, erläutert Werner Lüth. Stehen der Wechselrichter, der Gleich- in Wechselstrom wandelt, oder die Gleichstromleitung unter Wasser, darf die Feuerwehr dort nicht eingreifen.
Solange es Tageslicht gibt, steht elektrische Spannung an
Wer sich für eine Photovoltaikanlage entscheidet, sollte sich mit der Norm VDE 0100-712 vertraut machen. Sie fordert einen Gleichstromfreischalter vor dem Wechselrichter. Mit diesem Schalter wird die Gleichstromeinspeisung am Wechselrichter unterbrochen. Aber Vorsicht: Bis zum Trennschalter liegt weiterhin die volle Gleichspannung, bis zu 1.000 Volt, an. Es gibt aktuell keine Art „Notausschalter“-Pflicht für Photovoltaikanlagen. „Aber es besteht die Möglichkeit, die Freischaltstelle möglichst nah und gut erreichbar an der Anlage anzubringen, beispielsweise auf dem Dachboden. Dann wird der Gleichstrom nicht erst kurz vor dem Wechselrichter, der sich meist im Keller befindet, sondern schon früher unterbrochen“, erklärt Werner Lüth. Die Anlage selbst steht zwar dann immer noch unter Strom, aber die durchs Haus laufenden Leitungen nicht mehr.