Zusätzliche Richtlinien auf Betriebsgelände
Unternehmen müssen sich bei der Durchführung des Winterdienstes zusätzlich nach den Arbeitszeiten der Beschäftigten und nach dem Besucher- und Lieferverkehr richten. Neben den Zufahrtswegen sind auch der Parkplatz des Unternehmens sowie die Wege zu den Arbeitsplätzen zu räumen. „Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter helfen, sie für die Gefahrensituationen bei Winterwetter zu sensibilisieren“, erklärt Werner Lüth. Außerdem werden sie in diesem Rahmen auch auf das Tragen entsprechender Schutzkleidung, wie festes und rutschhemmendes Schuhwerk, hingewiesen.
Anti-Rutsch-Streifen als schnelle Sofortlösung
Besonders große Rutschgefahr auf dem Firmengelände besteht auf Rampen und an Treppen. Wurden hier nicht ohnehin schon Bodenbeläge mit geeigneter Rutschhemmung verbaut, sind Anti-Rutsch-Streifen eine gute Sofortlösung. Sie besitzen eine schmirgelpapierartige Oberfläche und können dank selbstklebender Rückseite kinderleicht angebracht werden. In Sachen Streugut untersagen einige Gemeinden den Gebrauch von Streusalz. Mögliche Alternativen sind Sand, Granulat oder Splitt. Diese müssen jedoch nach dem Abtauen von Eis und Schnee zusammengefegt und entsorgt werden.