Kinderwagen: Mitführen nur auf eigene Gefahr
Viele Hersteller von Rolltreppen warnen mit einem Aufkleber, der einen durchgestrichenen Kinderwagen zeigt, vor dem Mitführen von Kinderwagen und Buggys. Dennoch ist dies gesetzlich nicht verboten, jedoch handeln Eltern in einem solchen Fall auf eigene Gefahr. „Kommt es etwa bei einer Schnellbremsung der Rolltreppe zu einem Unfall mit Kinderwagen, wird vermutlich die Versicherung des Betreibers nicht für die Begleichung des Schadens aufkommen“, so Hüsch. Eltern von Kindern, die selbst laufen können, sollten ihren Nachwuchs nie auf dem Arm tragen. „Sicherer ist es, das Kind mit Blick nach vorne neben sich auf die Stufe zu stellen, es an die Hand zu nehmen und sich mit der anderen Hand am Handlauf festzuhalten“, betont der TÜV Rheinland-Experte.
Auf Spalt zwischen Stufe und Seitenwand achten
So sind Kinder auch weit genug von der Seitenwand entfernt, die ein großes Sicherheitsrisiko darstellt. „Zwischen ihr und den vorbeifahrenden Stufen befindet sich ein bis zu vier Millimeter breiter Spalt. Kinder können beim Spielen mit ihren Fingern oder Füßen in diesen Spalt zu geraten“, so Hüsch weiter. Auch bei langen Halstüchern, herunterhängenden Gürteln oder Schlaufen von Rucksäcken ist Vorsicht geboten, denn sie können sich ebenfalls in den Ritzen und Spalten verheddern. Außerdem gilt: Nicht gegen die Fahrtrichtung laufen und am Ende die Rolltreppe zügig verlassen, um Platz zu machen für die nachfolgenden Personen. An den Rolltreppen befinden sich auch Aufkleber mit Benutzungs- und Warnhinweisen, die in jedem Fall beachtet werden sollten.
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