Fährt ein Schul- oder Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Haltestelle an, herrscht für die Fahrzeuge dahinter absolutes Überholverbot – auch bei mehreren Fahrspuren. Steht der Bus allerdings mit Warnblinker an der Haltestelle, darf mit Schritttempo und ausreichend Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden. Auch der Gegenverkehr muss sich daran halten, es sei denn, er ist durch einen Mittelstreifen oder Leitplanken abgetrennt. „Beide Regeln gelten auch für Motorräder, Mofa- und Radfahrer“, sagt Hans-Ulrich Sander.
Eltern sollten sich rechtzeitig mit dem Schulweg vertraut machen und mit den ABC-Schützen zu den Tageszeiten trainieren, an denen diese später auch tatsächlich unterwegs sind. Schulwegpläne gibt es bei den Städten und Gemeinden. Sie beschreiben nicht immer den kürzesten, aber den sichersten Weg. Es empfiehlt sich, in den ersten Unterrichtswochen die Kinder so lange zu begleiten, bis sie die Strecke und mögliche Gefahrenquellen kennen. „Damit die Kleinen im Straßenverkehr und bei Dämmerlicht besser gesehen werden, sollten sie signalfarbene, mit Reflektoren versehene Kleidung und Mützen tragen“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Geeignete Ranzen erkennen Eltern an der DIN-Norm 58124. Sie schreibt fluoreszierende Materialien in Orange oder Gelb sowie großflächige Reflektorstreifen auf dem Tornister vor.