Gekennzeichnete Produkte„Beim Kauf von Schwimmlernhilfen für ihre Kleinen sollten Eltern unbedingt auf die Kennzeichnung EN 13138-1 achten“, sagt Christiane Reckter von TÜV Rheinland. Dahinter verbirgt sich die Sicherheitsnorm, nach der alle Schwimmlernhilfen geprüft werden müssen. Trägt ein Produkt die Kennung EN 71, handelt es sich lediglich um ein Wasserspielzeug, das keinen Schutz vor dem Ertrinken bietet. Gar nicht zulässig sind Wasserspielzeuge mit Beinöffnungen wie zum Beispiel Gummibötchen oder -autos. Diese können für ungeübte Kleinkinder eine echte Gefahr darstellen. Das GS-Zeichen von TÜV Rheinland bietet eine gute Orientierung, wenn es um den Kauf einer sicheren Schwimmlernhilfe geht. Das Prüfzeichen für geprüfte Sicherheit zeigt zum Beispiel, dass bei einem Produkt die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten wurden. „Außerdem besitzen geprüfte Schwimmlernhilfen mindestens zwei Luftkammern sowie versenkbare Aufblasventile mit Rückschlagkappen“, fügt Christiane Reckter hinzu. „Ist eine Kammer defekt, wird das Nichtschwimmerkind trotzdem an der Wasseroberfläche gehalten“. Die Ventile verhindern, dass Luft auf einen Schlag entweichen kann, sollte einmal ein Ventil geöffnet sein.
Aufsichtspflicht der Eltern
Auch, wenn es sich bei den von TÜV Rheinland getesteten Schwimmlernhilfen um Produkte handelt, die allen gültigen Vorgaben entsprechen, sollten Eltern ihre Kinder niemals unbeaufsichtigt planschen lassen. Wichtig: Im Alter von etwa vier Jahren können und sollten Kinder schwimmen lernen und auf Hilfsmittel allmählich verzichten.