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Smart Toys: Achtsam sein bei intelligentem Spielzeug

TÜV Rheinland: Bei Smart Toys Datenschutz im Blick haben / Zertifikate bescheinigen Produktsicherheit und Service / EU-Verordnung schützt Privatsphäre

(PresseBox) (Köln, )
Die Zeiten von Systemspielzeug und Holzeisenbahn sind nicht gänzlich vorbei. Dennoch macht die Digitalisierung auch vor dem Kinderzimmer nicht Halt. Neuer Trend sind Smart Toys – Puppen, Kuscheltiere oder Roboter, die mit dem Internet verbunden sind. Sie können mit Kindern kommunizieren, Fragen beantworten, Befehle entgegennehmen und Sprachnachrichten der Eltern übermitteln. Die intelligenten Spielzeuge merken sich Geburtstage, Namen und Hobbys und sind über Apps mit Smartphones gekoppelt. Smart Toys können pädagogisch wertvoll sein, um die junge Generation auf die digitale Welt vorzubereiten. Vorausgesetzt, Eltern und andere Käufer beachten dabei einige Dinge.

Datensicherheit hat Priorität

„Intelligente Spielzeuge bergen vor allem zwei Risiken: Das sind zum einen Hacker, die auf ungesicherte Geräte zugreifen und so mit Kindern kommunizieren oder Daten entwenden können. Und zum anderen Hersteller und Anbieter, die gewonnene Daten für Zwecke verwenden, für die sie nicht vorgesehen sind“, sagt Günter Martin, Experte für das Internet der Dinge bei TÜV Rheinland. „Um das möglichst auszuschließen, muss ein hohes Niveau an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein“, so Martin. TÜV Rheinland hat hierzu zwei Zertifikate eingeführt, um Verbrauchern ein hohes Maß an Sicherheit zu garantieren. „Protected Privacy IoT Product“ bewertet beispielsweise Spielzeug und dessen Datenübertragung, „Protected Privacy IoT Service“ steht für den sicheren Umgang des Herstellers mit den Daten.

Produkte hinterfragen
Auch der Gesetzgeber setzt mit der ab dem 25. Mai 2018 zur Anwendung kommenden Europäischen Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) neue Maßstäbe zum Schutz der Privatsphäre. So können Kunden ab dem Stichtag beispielsweise verlangen, dass sämtliche personenbezogenen Daten von Produktanbietern gelöscht werden. Entsprechen diese nicht den neuen Anforderungen, sind empfindliche Bußgelder und Sanktionen möglich. „Zwar hält die Industrie schon heute zum größten Teil die neuen Richtlinien ein, Eltern sollten aber beim Kauf von Spielzeug trotzdem aufmerksam sein“, sagt Günter Martin. So sollte es bereits heute in der Dokumentation zum Produkt oder auf der Internet-Seite des Herstellers Aussagen zum Datenschutz geben: Wo, wofür und wie lange werden welche Daten gespeichert? Wer ist verantwortlich? Außerdem rät der TÜV Rheinland-Experte, Nutzern darauf zu achten, dass sie sich von der zugehörigen App wieder abmelden können und eine Bluetooth-Verbindung zwischen Smartphone und Spielzeug nur mit Bestätigung beider Geräte funktioniert. „Lässt sich in der App beispielsweise kein Passwort einstellen, sollte das Spielzeug gar nicht verwendet werden“, so Günter Martin.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/de/iot-privacy

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TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.700 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com

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