Gefährdung alle zwei Jahre überprüfen
Auch am Arbeitsplatz gilt für jeden Beteiligten die Pflicht zum Helfen. Gleichzeitig müssen bereits in kleinen Unternehmen ab zwei Mitarbeitern Ersthelfer benannt und ausgebildet werden. In einer zweitägigen Schulung lernen sie alles Wichtige von der Versorgung von Wunden bis hin zur Wiederbelebung. Dieses Wissen müssen sie alle zwei Jahre auffrischen. Generell sind Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen. Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln sie das Gefährdungspotenzial. „Unternehmen verändern sich ständig. Ist die Gefährdungsbeurteilung älter als zwei Jahre, sollte sie aktualisiert und die Maßnahmen zur Notfallorganisation sollten überprüft werden“, empfiehlt Werner Lüth, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Seit 2013 sind neben Ersthelfern auch Brandschutzhelfer vorgeschrieben. TÜV Rheinland unterstützt Unternehmen bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.
Rettungskette regelt Hilfe
Der Unternehmer hat geeignete Notfallmaßnahmen festzulegen. Im Ernstfall beschreibt diese sogenannte Rettungskette, wie die Hilfsmaßnahmen im Unternehmen organisiert sind. Mitarbeiter müssen über Ablauf und Kontaktdaten von internen und externen Helfern informiert sein. Zum Beispiel durch Aushänge am Schwarzen Brett und in Aufenthaltsräumen. Vordrucke, auf denen individuelle Namen und Rufnummern der Ersthelfer und des Betriebsarztes ergänzt werden können, halten zum Beispiel die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bereit. TÜV Rheinland berät Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und unterstützt sie darin, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.