Beratung ist Pflicht
Den Anfang des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes machte vor 40 Jahren das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Es verpflichtet jeden Arbeitgeber, sich zur Sicherheit seiner Mitarbeiter von Fachleuten beraten zu lassen – entweder durch interne Spezialisten oder Dienstleister wie TÜV Rheinland. Seine Sicherheitsexperten besichtigen zum Beispiel Baustellen und Betriebe und beraten Unternehmen sowie Beschäftigte in allen Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Sicherheit steht auf dem Lehrplan
Dass sich die Unfallzahlen zum Positiven entwickelt haben, liegt auch an der Prävention. Schon in den Klassen 8, 9 und 10 von Gesamt-, Haupt- und Realschulen gibt es eine Unterrichtseinheit mit dem Titel „Arbeitssicherheit: Berufskleidung und Persönliche Schutzausrüstung“. Auch Auszubildende werden in den Berufsschulen für die Themen Sicherheit und Gesundheit sensibilisiert. Außerdem setzen sich Gewerkschaften und Berufsgenossenschaften präventiv für Arbeitssicherheit ein, indem sie unter anderem Seminare anbieten. Zur Aufgabe von Berufsgenossenschaften zählt zudem, die Ursachen für Arbeitsunfälle zu untersuchen.