Unerwünschte Effekte treten oft bei der ersten Anwendung eines Arzneimittels auf. Sie kommen aber auch vor, wenn bei einer langfristigen Behandlung die Dosierung verändert wird. Bei Blutdruck-senkenden Arzneimitteln kann es dann beispielsweise vermehrt zu Schwindel, Benommenheit und Kopfschmerzen kommen. Verschiedene Medikamente können die Reaktionsfähigkeit reduzieren und zu Müdigkeit führen. Beeinflusst dieser Effekt die Arbeitsleistung, lohnt es sich, den Arzt oder Apotheker nach einer Alternative zu fragen.
Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herzrhythmusstörungen oder Epilepsie können die meisten Arbeitnehmer dank einer ärztlichen Behandlung mit wirkungsvollen Medikamenten ihrem Beruf nachgehen. Wirken sich die erforderlichen Arzneimittel auf die Arbeitsfähigkeit aus, sollten Arbeitnehmer den Betriebsarzt oder den behandelnden Arzt zu Rate ziehen. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber trägt bei einer dauerhaften Einschränkung durch die Medikamenteneinnahme dazu bei, bedarfsgerechte Tätigkeitsfelder für den Betroffenen zu finden. Für den Beschäftigten bieten sich durch die Anpassung der Arbeitsaufgaben neue berufliche Perspektiven und Arbeitgeber können das Wissen erfahrener Fachkräfte dem Betrieb erhalten.
Weitere Informationen bei TÜV Rheinland auf www.tuv.com/arbeitsmedizin im Internet.