An Fahrbahnmarkierung orientieren
Rückt die weiße Wand so nah, dass der nächste Pfahl nicht mehr zu erkennen ist, hilft die Fahrbahnmarkierung in der Straßenmitte weiter. Auf Bundesstraßen beträgt der Abstand vom Beginn der weißen Mittellinie bis zur nächsten zwölf, auf Autobahnen 18 Meter. Auf keinen Fall sollten sich Autofahrer an den Rücklichtern eines vorausfahrenden Wagens orientieren. „Das verleitet dazu, den Abstand bei dichtem Nebel zu verkürzen. Es drohen Auffahrunfälle“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Außerdem gilt: Die Scheibenwischer regelmäßig betätigen, um Wassertropfen, die sich durch den Nebel auf der Windschutzscheibe bilden, zu entfernen.
Tagfahrleuchten nicht ausreichend
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel oder starken Regen auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Nur dann können Autofahrer auch die Nebelscheinwerfer aktivieren. Tagfahrleuchten reichen bei schlechter Sicht nicht aus. Die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern und ausschließlich bei Nebel zugeschaltet werden. Dabei gilt: maximal Tempo 50. „In der Stadt, im Stau oder auf nebelfreien Abschnitten die grellen, roten Leuchten wieder ausschalten, damit sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden“, sagt Sander.