Die Aufgaben von Betriebsärzten unterscheiden sich von der hausärztlichen Leistung, sagt Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: „Der Hausarzt sieht den Patienten und seine Krankheiten. Der Betriebsarzt kennt zusätzlich die Arbeitsbedingungen und kann gezielt darauf eingehen.“ Denn je nach Tätigkeit kann es zu Belastungen kommen, die der Hausarzt nicht beurteilen kann. Wichtig: Wer seinen Betriebsarzt nicht kennt, aber eine Beratung wünscht, sollte sich beim Vorgesetzten oder Arbeitgeber direkt erkundigen.
Schweigepflicht gilt auch für den Betriebsarzt
Wenn ein Arbeitnehmer zum Betriebsarzt geht, gilt für diesen die gleiche Verschwiegenheitspflicht wie für andere Mediziner. „Die Angst, dass der Arbeitgeber durch den Betriebsarzt von möglichen Krankheiten erfährt, ist völlig unbegründet. Es geht bei den Untersuchungen nie darum, beispielsweise chronisch Kranke auszusondern, sondern präventiv alle Möglichkeiten für ein möglichst gesundes Arbeitsleben auszuschöpfen“, erklärt Schramm und ergänzt: „Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Arbeitgeber eine Bescheinigung, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge durchgeführt wurde, sowie den Termin der nächsten Vorsorge. Bei einer Eignungsuntersuchung wird ärztlich bescheinigt, ob gesundheitliche Bedenken für eine spezielle Tätigkeit bestehen.“ Eine Diagnose wird in keinem Fall mitgeteilt.
Aufgaben des Betriebsarztes
Eine beratende Rolle haben die Ärzte ebenso für die Beschäftigten wie für die Unternehmer. Auch wenn die Unternehmer im Einzelfall nicht zwingend daran gebunden sind, Empfehlungen der Ärzte umzusetzen, haben sie ein Interesse daran, denn eine gesunde Gestaltung der Arbeit erhält langfristig die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
In Deutschland sind Unternehmer zudem gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auf deren Grundlage eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen beziehungsweise anzubieten. Abhängig von der speziellen Belastung bei der Arbeit gehören zu den arbeitsmedizinischen Untersuchungen beispielsweise regelmäßige Hör- und Sehtests oder die Untersuchung der Haut. Darüber hinaus beraten Betriebsärzte beispielsweise zur Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, zu Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit und Pausenregelung, zur Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs. Suchtberatung oder Aspekte der Arbeitspsychologie gehören ebenfalls zu den Tätigkeiten eines Betriebsarztes. Auch bei der Wiedereingliederung für Langzeitkranke oder Behinderte in den Arbeitsprozess ist der Betriebsarzt gefragt.