Die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern wird ab dem 1.Februar 2015 wieder mit 260 Euro gefördert. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 wurden 187.000 Zuschüsse bewilligt. Die Antragstellung erfolgt auf elektronischer Basis beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wichtig ist, dass die Nachrüstung nach dem 1. Januar 2015 durchgeführt wurde und der Antrag möglichst schnell eingereicht wird. Denn: Die Antragstellung endet spätestens zum 15. Februar 2016, sollte der zur Verfügung stehende Etat jedoch vorher ausgeschöpft sein, ist eine Förderung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Unterlagen können unter der Adresse www.bafa.de im Internet nachgelesen und ausgefüllt werden (Stichwort: Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen).