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TÜV Rheinland: Gasflaschen für Transport im Kofferraum fixieren

Gefahr von Gasflaschen im Auto wird unterschätzt / Gas vor allem bei Hitze nicht länger als nötig transportieren / Keine Lagerung in geschlossenen Räumen

(PresseBox) (Köln, )
Ob für den Campingwagen oder den Gasgrill – im Sommer steigt die Nachfrage nach Gasflaschen traditionell an. Beim Hantieren mit den Propan- oder Butangasbehältern ist jedoch Vorsicht geboten. Vor allem beim Transport der Druckgefäße wird das Gefahrenpotenzial oftmals unterschätzt. „Zwar sind handelsübliche Gasflaschen auf Druckfestigkeit und auch Dichtheit geprüft und mit einem Prüfstempel versehen. Bei unsachgemäßem Transport kann eine Gasflasche im Auto dennoch zum Risiko werden“, sagt Erik Holzhauser, Gefahrgut-Experte bei TÜV Rheinland. Weil Flüssiggase wie Propan und Butan schwerer als Luft sind, würde sich austretendes Gas am Boden des Fahrzeugraums sammeln und unter Umständen entzünden.

Auch leere Flaschen mit Vorsicht behandeln

Um das Austreten von Gas beim Transport zu vermeiden, dürfen Gasflaschen nur mit geschlossenem Ventil und zusätzlicher Ventilkappe transportiert werden. „Leere Flaschen müssen genauso sorgsam behandelt werden wie volle, da sich auch in ihnen immer noch ein Restanteil Gas befindet“, so Holzhauser. Außerdem rät der Experte, Gasflaschen quer zur Fahrtrichtung an die Rückwand des Kofferraums zu legen und möglichst mit Gurten zu fixieren. Außerdem gilt: Während der Fahrt nicht rauchen und beim Entladen den Motor abstellen. Gerade bei hohen Temperaturen sollte zudem darauf geachtet werden, die Gasflasche nicht länger als nötig im Kofferraum zu lagern, um eine zu starke Erwärmung der Flasche zu vermeiden. Der Grund: Bei Temperaturen über 65 Grad Celsius kann der Innendruck in Gasflaschen zu stark steigen. Daher sollten die Flaschen auch nicht zu lange in der Sonne stehen.

Trocken und lichtgeschützt lagern

Für die Lagerung von Gasflaschen bieten sich trockene, lichtgeschützte und belüftete Räume oder Außenbereiche wie Terrasse oder Balkon an. „In Waschküchen mit Bodenablauf, durch den sich austretendes Gas weitläufig verbreiten könnte, oder Heizungsräumen mit Feuerungsanlagen haben Gasflaschen nichts zu suchen“, betont der TÜV Rheinland-Experte.

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