„Lösemittelarm“ wenig aussagekräftig
Auch viele der heute eingesetzten Bauprodukte geben Schadstoffe in die Raumluft ab. Farben, Lacke und Kleber enthalten beispielsweise Lösemittel, Weichmacher oder Biozide. „Lösemittelarm oder -frei“ bedeutet nicht unbedingt, dass das Produkt schadstoffarm ist. Denn zugesetzte organische Flüssigkeiten, die nicht zu den Lösemitteln zählen, können die Raumluft ebenso belasten, teilweise sogar über einen längeren Zeitraum als herkömmliche Lösemittel. Auch als „ökologisch“ deklarierte Produkte eignen sich nicht zwangsläufig für schadstoffarmes Bauen. „Viele dieser Stoffe enthalten geruchsintensive Terpengemische als natürliche organische Lösemittel“, erklärt Dr. Walter Dormagen. „Diese können die Haut und Schleimhäute reizen sowie allergische Reaktionen auslösen.“
Aktuelle Liste unbedenklicher Baustoffe
Unabhängige Prüfzeichen wie der „Blaue Engel“ kennzeichnen sichere Baustoffe. Auch TÜV Rheinland vergibt Prüfzeichen für schadstoffarme Produkte und Gebäude. Zudem verfügt der Prüfdienstleister über eine regelmäßig aktualisierte Baustoffliste mit mehr als 600 unbedenklichen Produkten. Diese Liste ist insbesondere für Handwerksbetriebe und Bauunternehmen relevant und kann für 40 Euro bei TÜV Rheinland bestellt werden: Einfach das Stichwort Baustoffliste auf der Internetseite des Prüfdienstleisters unter www.tuv.com eingeben und dort bestellen.
Wer schadstoffarm bauen lassen möchte, entscheidet sich am besten für ein Unternehmen, das bereits einschlägige Bauprojekte vorweisen kann. Bei Fertighäusern, bei Modulbauten und auch bei konventionell errichteten Gebäuden bescheinigt das TÜV Rheinland-Label „Schadstoffgeprüft“, dass beim Errichten der Gebäude der Weg schadstoffarmen Bauens gewählt wurde.