„Befinden sich Tiere bereits am Straßenrand oder auf der Fahrbahn, heißt es vorsichtig bremsen, abblenden und hupen. Außerdem sollten Autofahrer stets mit mehreren Tieren aus einem Rudel sowie mit Nachzüglern rechnen“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Bei einem Unfall beträgt das Aufprallgewicht eines Körpers bereits ein Vielfaches des Eigengewichts. Beispiel: Schon bei 60 km/h entwickelt ein Rehbock mit etwa 17 Kilogramm ein Aufprallgewicht von rund 800 Kilogramm. Das entspricht in etwa dem Gewicht einer ausgewachsenen Kuh. Trotzdem gilt: Auf keinen Fall versuchen, dem Wild auszuweichen, wenn das Risiko besteht, den Gegenverkehr zu gefährden, im Straßengraben zu landen oder gegen einen Baum zu prallen.
Gefahrenstelle sichern und Unfall melden
Autofahrer müssen einen Wildunfall nach dem Sichern der Gefahrenstelle sofort der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle melden. Nur mit einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen Behörde leisten die Versicherungen Schadensersatz. Auch ein Foto der Unfallstelle hilft, Ansprüche zu untermauern. Wurde bei einer Kollision ein Tier verletzt oder getötet, dieses möglichst nicht anfassen. „Wer dennoch einen Marder oder Fuchs berührt, sollte unbedingt Schutzhandschuhe tragen. Nur so ist gewährleistet, dass sich Tollwut oder Fuchsbandwurm nicht übertragen“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Sander.