Neue Vorschriften helfen Allergikern
Wie der Name schon verrät, verbirgt sich hinter Fettgebäck ein Gebäckstück, dessen Teig in Fett herausgebacken wird. Aus ernährungsphysiologischer Sicht hat dies zwei Nachteile: Zum einen gehen Berliner und Co. aufgrund ihrer kalorischen Werte direkt auf die Hüfte. So enthält ein mittelgroßer Berliner – dies entspricht circa 60 Gramm – über 200 Kalorien. Zum anderen kann Fettgebäck Transfettsäuren enthalten, die sich wiederum negativ auf das Herz-Kreislauf-System auswirken können. „Wer sich dennoch an Karneval Berliner gönnen möchte, sollte diese dort kaufen, wo ein hoher Umschlag herrscht, die Ware frisch und das Fett nicht ranzig ist“, rät Bauermann.
Ganz wichtig für Allergiker: Seit Dezember 2014 regelt die überarbeitete Lebensmittel-Informationsverordnung, dass auch Lebensmittel, die zum Beispiel in Bäckereien oder auf Wochenmärkten lose verkauft werden, besonders gekennzeichnet werden müssen. Dies betrifft besonders allergieauslösende Zutaten. Zum Beispiel werden viele Lebensmittel aus Kostengründen in Erdnussöl vorfrittiert. Dies kann für Erdnuss-Allergiker extrem gefährlich werden, da es im schlimmsten Fall zu einem anaphylaktischem Schock kommen kann. „Wenn Allergien bekannt sind, sollte man auch beim Kauf von Fettgebäck genau nachfragen und sich über die verwendeten Zutaten informieren. Das gilt beispielsweise auch für das Frittieröl“, erklärt die TÜV Rheinland Expertin.
Leichtverderbliche Lebensmittel
Doch nicht nur Berliner sind an Karneval gefragt. Auch Mettbrötchen zählen zu den Snack-Favoriten in der fünften Jahreszeit. Da Mettbrötchen unter die Kategorie der leichtverderblichen Lebensmittel fallen, ist es wichtig, dass diese immer frisch zubereitet werden. „Mettbrötchen müssen immer gekühlt werden. Da die Ware leichtverderblich ist, sollte man diese nur dann verzehren, wenn sie frisch zubereitet werden und eben nicht schon längere Zeit ungekühlt aufbewahrt werden.“, fügt die Expertin hinzu.