Verantwortung bei den Betreibern
Sachkundige Prüferinnen und Prüfer von TÜV Rheinland testen durch Fehlersimulation, ob die Schutzeinrichtungen einer Ladesäule ordnungsgemäß funktionieren. „Diese sicherheitstechnische Einrichtung sollten Betreiber regelmäßig prüfen lassen“, so Kusemann. Denn Betreiber sind sowohl für den Aufbau und Betrieb der Ladepunkte verantwortlich als auch für die Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber der Behörde. Hierzu gehört der Nachweis der technischen Sicherheit.
Wie häufig eine Ladesäule mindestens geprüft werden muss, wird mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Neben etwa der Ladesäulenverordnung des Bundes und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV V3) ist je nach Ort der Aufstellung zudem die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. „Aus den Regeln ergeben sich jährliche bis vierjährige Prüfintervalle. Aus unserer Erfahrung heraus empfehlen wir Betreibern allerdings, Ladesäulen möglichst jährlich darauf zu überprüfen, ob sie technisch noch in Ordnung sind und alle Sicherheitseinrichtungen funktionieren“, so Kusemann.
Prüfprotokolle als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen
Die eigentliche Prüfung der AC-Ladesäule geht relativ schnell. „Prüfer müssen sich zunächst die Unterlagen zur Ladesäule anschauen, dann müssen sie das Gerät öffnen, schließlich lösen sie in der Ladesäule die Gleichfehlerstromerkennung aus“, erklärt Kusemann den Ablauf einer solchen Prüfung. Auch eine Sichtprüfung ist notwendig, um defekte Stecker oder Kabel zu erkennen. Die Fachleute von TÜV Rheinland erstellen nach der Prüfung ein Protokoll. Darin dokumentieren sie die Ergebnisse der Überprüfung. Das Protokoll dient als Nachweis, dass die Ladesäule normengerecht funktioniert – etwa gegenüber Behörden. Auch für die Versicherungen sind solche Prüfprotokolle die Grundlage der Schadenregulierung, sollte doch einmal etwas passieren.
Neue Regeln ab April
Mit einem weiter dynamischen Wachstum bei neuen Ladepunkten rechnen Fachleute auch durch gesetzliche Vorgaben. So gelten ab dem 13. April 2024 für neu errichtete Elektroauto-Ladestationen geänderte Regeln. Zu diesem Datum greift die europäische Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR). Dabei geht es in erster Linie um Vorgaben zur Dichte eines europäischen Ladenetzes an wichtigen Fernstraßen. So müssen bis 2025 entlang der wichtigsten Verkehrskorridore für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge alle 60 Kilometer Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt (kW) errichtet werden. Zudem soll die Bezahlung an der Ladesäule einfacher werden. „Auch bei einem schnellen Wachstum des Ladenetzes ist ein hohes Niveau der technischen Sicherheit wichtig, damit Elektromobilität sich durchsetzen kann“, ist Kusemann überzeugt.
Weitere Informationen zur Prüfung von Ladesäulen unter www.tuv.com/germany/de/ladestationen-produktpruefung bei TÜV Rheinland.