Auf Hinweistafeln an Rutschen achten
2013 ertranken in Deutschland 446 Menschen, 14 von ihnen in Schwimmbädern. „Vor allem kleine Kinder sind in Schwimmbädern, an Seen oder Flüssen besonders gefährdet“, erklärt Hans Küpper. „Im Gegensatz zu Jugendlichen oder Erwachsenen verfallen sie in eine Art Schockstarre, sie schreien nicht, sondern ertrinken leise“, so der TÜV Rheinland-Experte. Deshalb sollten Eltern ihre jüngsten Sprösslinge zu keiner Zeit aus den Augen lassen. Das gilt auch bei Wasserrutschen. Hier rät der Experte, die Regeln am Einstieg der Rutsche genau zu lesen und zu befolgen. Die Hinweistafeln zeigen den Schwierigkeitsgrad und ab welchem Alter Rutschen erlaubt ist. Kleinkinder dürfen meistens nur sitzend und geschützt zwischen den Beinen eines Erwachsenen rutschen. „Auf schnelleren Rutschen gilt oft ein Mindestalter, da Badegäste auf ihnen sogar Tempo 70 erreichen können“, weiß Hans Küpper. Sein Tipp: Immer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten, um Kollisionen zu vermeiden. Bei Rutschen, die über ein Ampelsystem mit Lichtschranken verfügen, niemals bei Rotlicht starten.
Kinder von Ansaugstellen fernhalten
Immer wieder sind sie in den Schlagzeilen: Ansaugstellen unter Wasser. Für Kinder kann die Pumpe zur tödlichen Falle werden, wenn der Ansaugdruck zu hoch ist. „Es ist schon vorgekommen, dass sich Kinder mit den Haaren in den Abdeckgittern der Ansaugstellen verfangen haben und ertrunken sind“, sagt Hans Küpper. Eltern sollten deshalb ihre Kinder auf die Gefahr aufmerksam machen und sie von diesem Bereich fernhalten. In öffentlichen Bädern werden Ansaugstellen regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft.