Um den Reparatur-Index zu ermitteln, prüfen die Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland die Produktdokumentation und analysieren am Produkt selbst, welches die für die Funktion eines Produkts vorrangigen Teile für die Reparatur sind. In einer Demontageprüfung wird ermittelt, ob und wie sich ein Produkt tatsächlich reparieren lässt. Ergebnis der Prüfungen ist ein Bericht mit einer transparenten Bewertung der Reparierbarkeit anhand eines Index. „Wir prüfen in Übereinstimmung mit den von der EU oder in Frankreich veröffentlichten Produktvorschriften und Normen“, erklärt Stephan Scheuer, bei TÜV Rheinland in Deutschland verantwortlich für Business Development und Prüfung nachhaltiger Anforderungen an elektrische und elektronische Produkte.
Auch wenn die neuen Vorschriften noch vom Parlament bestätigt werden müssen, empfiehlt Stephan Scheuer den Herstellern, sich schon heute mit dem Nachweis für die Reparierbarkeit ihrer Produkte eingehend zu beschäftigen. „Produkte, die sich gut reparieren lassen, sind ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft, denn sie verbrauchen weniger natürliche Ressourcen. Damit ist die Reparierbarkeit ein zentrales Kriterium für Nachhaltigkeit – ein Aspekt, der Verbraucherinnen und Verbrauchern und insbesondere den gewerblichen Einkäufern und öffentlichen Beschaffungsstellen in der EU immer wichtiger wird“, sagt Scheuer. So unterstützt laut einer repräsentativen Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands von Mitte 2023 eine breite Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland das Vorhaben: Fast vier von fünf Befragten (79 Prozent) finden das „Recht auf Reparatur“ sinnvoll. Auch werden im Rahmen von gewerblichen Ausschreibungen und Beschaffungsvorgängen nachhaltige Produkte immer mehr bevorzugt.
Die neue Regelung erfasst zahlreiche Branchen: Das Gesetz zum Recht auf Reparatur gilt für alle Produkte, für die es in den „EU-Ökodesign-Regeln“ Vorgaben zur Reparierbarkeit schon heute gibt und zukünftig noch geben wird. Das sind derzeit etwa Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder auch Smartphones und Tablets. Für Waschmaschinen sehen die Regeln beispielsweise vor, dass sie bis mindestens zehn Jahre nach dem Kauf reparierbar sein müssen. Falls die EU-Kommission für weitere Geräte entsprechende Vorgaben macht, fallen auch diese unter das Recht auf Reparatur.