Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung für alle Personen ab dem 60. Lebensjahr. Schwangere sollten sich ab der 13. Schwangerschaftswoche impfen lassen, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Erkrankung ab dem 1. Trimenon. Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die an einer chronischen Krankheit leiden, und Personen mit geschwächtem Immunsystem oder einer HIV-Infektion wird die Impfung ebenfalls empfohlen. Auch Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen sollten sich impfen lassen. Medizinisches Personal und Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sind einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Sie sollten sich ebenso impfen lassen wie Personen, die von ihnen betreute Risikopersonen anstecken könnten. Auch wer direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln hat, sollte sich durch eine Impfung schützen. In einigen Bundesländern gibt es eine generelle Empfehlung zur Grippeschutzimpfung.
Die Zusammensetzung des aktuellen Impfstoffes wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt. Er enthält Bestandteile gegen die Erregertypen, die nach Einschätzung von Experten in der kommenden Grippesaison vorwiegend verbreitet sein werden.
„Die Impfung ist im Allgemeinen gut verträglich. Innerhalb von einem bis drei Tagen nach der Impfung kann es zu Nebenwirkungen wie leichten Schmerzen, Rötungen und Schwellungen an der Impfstelle kommen. Auch Allgemeinsymptome wie Fieber, Frösteln, Übelkeit, Unwohlsein, Müdigkeit, Schwitzen, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen können vorübergehend auftreten. Sie klingen rasch und folgenlos wieder ab“, erläutert Schramm.
Weitere Informationen bei TÜV Rheinland auf www.tuv.com/grippe im Internet.