Eine reisemedizinische Beratung z.B. beim Hausarzt ist eine gute Gelegenheit, anhand des Impfausweises den Schutz überprüfen zu lassen. Die sogenannten Standardimpfungen umfassen alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Immunisierungen. Meist wurden sie im Kindesalter vorgenommen, jedoch müssen Erwachsene z. B. den Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten regelmäßig auffrischen lassen. Die Kosten für diese Impfungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Reiseimpfungen brauchen Zeit
Für Auslandsreisen sind oft weitere Impfungen wie z.B. Hepatitis A und B, Typhus, Gelbfieber oder Tollwut sinnvoll. Einige davon sollten frühzeitig geplant werden: Zum Schutz vor Hepatitis B sind beispielsweise zwei Impfungen im Abstand von vier bis sechs Wochen und eine Abschlussimpfung nach sechs bis acht Monaten die Regel. Selbst die Schnellvariante mit verkürzten Impfabständen dauert drei Wochen. Auch gegen Tollwut schützt eine Dreifachimpfung. Hier dauert es fünf Wochen, bis ein ausreichender Schutz besteht. Eine weitere Besonderheit ist die Gelbfieber-Impfung: Sie darf nur in speziellen Zentren oder von geschulten Ärzten durchgeführt werden. Die Immunität baut sich innerhalb von zehn Tagen auf und hält zehn Jahre an. Da einige Länder zur Einreise den Nachweis des Gelbfieberschutzes fordern, ist es wichtig, diese Impfung im Impfausweis eintragen zu lassen und das Dokument mitzunehmen. Dies gilt aber auch für alle anderen Impfungen.
Schutz beim Auslandseinsatz
Internationale Handelsbeziehungen führen dazu, dass heute für viele Berufsgruppen wie Techniker oder Monteure berufliche Auslandsaufenthalte zum Alltag gehören. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung von Unternehmen bietet TÜV Rheinland eine reisemedizinische Beratung und Untersuchungen der Mitarbeiter an. „Werden Mitarbeiter in Länder wie die Tropen, Subtropen oder sonstige Länder mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen geschickt, ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht. Dazu gehören auch die entsprechenden Impfungen und Schutzmaßnahmen beispielsweise auch gegen Malaria. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber“, erläutert Schramm.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/reisemedizin