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TÜV Rheinland: Rauchwarnmelder retten Leben

Die Geräte warnen bei starker Rauchentwicklung / Hauseigentümer kennen sich meist mit Installation und Wartung nicht aus / 13. Juni ist Tag des Brandmelders

(PresseBox) (Köln, )
Es ist ein schriller Ton, der vom Brandmelder oder Rauchwarnmelder ausgeht. Aber er rettet Leben. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Berlin gilt für Neubauten die Rauchwarnmelderpflicht. Für alle anderen Gebäude existieren unterschiedliche Übergangsfristen zur eigenen Nachrüstung. Jedes Jahr findet am 13. Juni der Tag des Brandmelders statt. Diesmal stehen Haus- und Wohnungseigentümer im Mittelpunkt, die in ihrer Immobilie wohnen. Denn nicht allen ist die Rauchwarnmelderpflicht bekannt. „Zudem geht es darum zu informieren, in welche Räume ein Melder gehört, worauf bei der Installation zu achten ist und wie er gewartet wird“, sagt Michael Jörn, Sachverständiger für baulichen Brandschutz von TÜV Rheinland.

Der beste Platz ist die Mitte der Zimmerdecke
Gilt die Pflicht, gehört in jedes Zimmer, in dem man schlafen kann, Kinderzimmer und jeden Flur, durch den Rettungswege führen, ein Melder. „Im Schlaf riecht man die Rauchgase nicht. Drei bis fünf Atemzüge der giftigen Verbrennungsgase führen bereits dazu, dass das Herz nicht mehr mit genügend Sauerstoff versorgt wird“, erklärt der TÜV Rheinland-Experte. Die Folge: eine Rauchgasvergiftung. Deshalb empfiehlt Michael Jörn, in jedem vorgeschriebenen Zimmer einen Rauchwarnmelder zu installieren. Das Gerät wird am besten in der Mitte der Zimmerdecke mit Schrauben montiert. In Küche und Bad ist eine Installation nicht sinnvoll, denn das Gerät reagiert auch auf Wasserdampf. Einmal ausgelöst geht der schrille Ton erst aus, wenn die Batterie entnommen oder das Gerät zerstört wird.

Akku hält bis zu zehn Jahre
Im Baumarkt sind verlässliche Modelle mit einem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und einem CE-Zeichen ab 15 Euro erhältlich. Die Akkulaufzeit beträgt bis zu zehn Jahre. Lässt die Batterie nach, gibt der Rauchwarnmelder mehrere Tage lang ein kurzes piepsendes Warnsignal ab. Wer für die Wartung des Geräts verantwortlich ist, ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Jedes Jahr sollte die Funktion des Rauchwarnmelders überprüft werden. Dazu zählen unter anderem die Kontrolle der Raucheindringungsöffnung und ein Probealarm.

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TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 66 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

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