Unterschiedliche Notrufsysteme je nach Aufzugmodell
Die wichtigste Regel, wenn ein Aufzug stecken bleibt, ist: Ruhe bewahren und umgehend mindestens drei Sekunden lang den Notruf betätigen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Systeme. Ältere Modelle verfügen über einen akustischen Notruf, der im Gebäude ertönt. Wer den Notruf hört, verständigt den sogenannten Aufzugswärter. Das kann zum Beispiel der Hausmeister sein. Die Telefonnummer des Aufzugswärters ist meist im Erdgeschoss außen am Aufzug angegeben. Bei modernen Aufzügen wird der Steckengebliebene per Freisprechanlage mit einer Notrufzentrale oder dem Gebäudemanagement verbunden. Der Ansprechpartner am anderen Ende weiß, um welchen Fahrstuhl es sich handelt, und schickt Hilfe. „Innerhalb von spätestens 30 Minuten sollte Hilfe da sein“, erläutert Dirk Laenger. Jeder Aufzug ist mit einem Notruftaster ausgestattet. Er funktioniert selbst bei einem Stromausfall. Gleiches gilt für die Notbeleuchtung.
Regelmäßige Kontrollen sind Pflicht
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt dem Betreiber regelmäßige Kontrollen von Aufzügen vor. TÜV Rheinland bietet einmal im Jahr eine Zwischenprüfung und alle zwei Jahre eine umfangreiche Hauptprüfung an. Dabei werden beispielsweise die Türen, die Notrufeinrichtung und die Sicherheitseinrichtungen geprüft, die einen Absturz verhindern. Um zusätzlich vorbeugend für Sicherheit zu sorgen, soll ein Aufzugswärter das Notrufsystem ein Mal pro Woche testen.