Arbeitgeber ist für Sicherheit verantwortlich
Für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber zuständig. Führungskräfte sollten daher vorgeschriebene persönliche Sicherheitsausrüstung konsequent tragen. Mitarbeiter, die von den Sicherheitsvorschriften abweichen, müssen sofort auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Arbeitnehmer können zur Sicherheit im Unternehmen beitragen, indem sie Vorgesetzte umgehend über neu auftretende Risiken informieren. Zudem sollten sie keine Aufgaben übernehmen, für die sie keine Qualifikation haben. Kommt es durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln zu einem Unfall, kann die Unfallversicherung einen verantwortlichen Arbeitgeber in Regress nehmen oder dem Arbeitnehmer Leistungen verweigern.
Welche Risiken für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestehen, ist in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten. Eine umfassende Bewertung der betrieblichen Maßnahmen bietet ein Compliance Audit zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durch TÜV Rheinland. Das Ergebnis zeigt, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Die externen Fachleute beraten Unternehmen auch dazu, welche Maßnahmen vorrangig durchgeführt werden müssen, und unterstützen bei der Umsetzung.