Arbeitsschutz ist Pflicht
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, sind Arbeitgeber zu einer Sicherheitsunterweisung für neue Kollegen verpflichtet, egal ob auf der Baustelle, im Handwerksbetrieb oder im Büro. Diese schließt sowohl allgemeine Sicherheitshinweise wie richtiges Verhalten im Brandfall, Lärmschutz oder Erste-Hilfe-Maßnahmen ein als auch den Hinweis auf mögliche Gefährdungen bei speziellen Tätigkeiten und Maßnahmen zu deren Vermeidung. Beispiele: Beschäftigte, die mit Lasten arbeiten, erhalten Anweisungen zum gesundheitsgerechten Heben und Tragen. Mitarbeiter im Produktionsgewerbe müssen entsprechende Unterweisungen zum sicheren Umgang mit Werkzeugen und Maschinen erhalten, Büroangestellte dagegen Erläuterungen zu körperlichen, visuellen oder psychischen Belastungen an Bildschirmarbeitsplätzen. Solche Sicherheitsunterweisungen, die in der Regel rund 30 Minuten dauern, müssen regelmäßig wiederholt werden.
Mehr Sicherheit durch Unterweisung und Job-Paten
Eine gezielte, tätigkeitsbezogene Unterweisung reduziert Unfall- und Gesundheitsrisiken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. TÜV Rheinland bietet Unterstützung für Führungskräfte zum erfolgreichen, nachhaltigen Führen von Sicherheitsgesprächen an. Ebenfalls hilfreich sind Patenmodelle: „Erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fungieren als Paten und machen Neulinge mit betrieblichen Abläufen vertraut. Dabei geben sie ihre Erfahrungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz weiter“, betont Lüth.