Funktionssicherheit der Rauchwarnmelder
Sicherheitsanforderungen für Rauchwarnmelder werden in der Europäischen Norm EN 14604 geregelt. Dabei wird geprüft, ob der sichere Betrieb der Rauchwarnmelder gewährleistet ist. Hierbei wird unter anderem die konstante Raucherkennung getestet sowie die Brandempfindlichkeit mit vier verschiedenen Testbränden überprüft. „Rauchwarnmelder sind immer in Alarmbereitschaft. Daher ist es enorm wichtig, dass die Funktionssicherheit zu allen Zeiten gegeben ist. Dies kontrolliert das KRIWAN Testzentrum mit der Untersuchung nach den gesetzlichen Anforderungen bereits seit Jahren“, führt Prof. Zeitler, Geschäftsführer KRIWAN Testzentrum, aus. „Nur wenn die Rauchwarnmelder alle Prüfungen bestanden haben, erhalten sie die Berechtigung zur Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen.“ Die Zuerkennung der CE-Kennzeichnung erfolgt in diesem Fall einmalig und ohne zeitliche Befristung. Danach sieht der Gesetzgeber nur noch eine jährliche Fertigungskontrolle vor. Genau diesen Umstand haben TÜV Rheinland und das KRIWAN Testzentrum aufgegriffen und nun ein neues Programm aufgelegt, um Rauchwarnmelder – die in großen Stückzahlen hergestellt werden – vor und während dem Verkauf stärker zu überwachen. Dazu werden bei diesem Programm Marktkontrollprüfungen durchgeführt. So kann die gleichbleibende Funktionssicherheit der Rauchwarnmelder unabhängig und von neutraler Stelle sichergestellt werden.
Batterien müssen für Rauchwarnmelder geeignet sein
Neben der Funktionssicherheit können an Rauchwarnmeldern auch weitere Qualitätsanforderungen gestellt werden. Hierzu werden Prüfungen, die über das Segment „Sicherheit“ hinausgehen, durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Lebensdauer und Leistungsfähigkeit der Batterie gelegt. „Unser modernes Batterieprüflabor erfüllt die Voraussetzungen, um Batterien, die Rauchwarnmeldern beigelegt sind, auf Ihre Sicherheitseigenschaften hin zu prüfen“, führt Oliver Brumm von TÜV Rheinland aus. „Die Angabe zur Batterielebensdauer auf Rauchwarnmeldern beeinflusst nachweislich die Kaufentscheidung. Dabei sagt die Batterielebensdauer keinesfalls etwas über die Qualität des Melders an sich aus.“ Batterien, die für den Einsatz in Rauchwarnmeldern gedacht sind, müssen teilweise andere Voraussetzungen erfüllen als normale Batterien. Hierbei gilt es, die Aussage zur Prognose der Lebensdauer in Bezug auf die technische Konstruktion und die Kapazität der Batterie zu analysieren und zu bewerten. Es muss zu allen Zeiten gewährleistet sein, dass die Batterie rechtzeitig den Alarm auslösen kann.
Einen wichtigen Tipp für den Batteriewechsel gibt der TÜV Rheinland Experte: „Bei einem Batteriewechsel muss immer das vom Hersteller angegebene Batteriemodell in Bezug auf Hersteller und Typ verwendet werden. Die genauen Angaben dazu finden sich in der Bedienungsanleitung und am Typenschild des Gehäuses des Rauchwarnmelders.“ Die erste Prüfung nach dem neuen Prüfprogramm für Rauchwarnmelder von TÜV Rheinland wurde gemeinsam mit dem KRIWAN Testzentrum bereits erfolgreich durchgeführt.