Bei Schnee Abblendlicht einschalten
Wer im Winter frühmorgens aufbricht, muss für eine gute Rundumsicht sorgen. Auch die Außenspiegel müssen frei sein. Ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht laut Straßenverkehrsordnung nicht aus. Andernfalls könnten Verwarngelder fällig werden und, bei einem Unfall, Probleme mit der Versicherung. Auch die anderen Flächen des Fahrzeugs wie Motorhaube, Dach und Kofferraum müssen vor Fahrtantritt von Eis und Schnee befreit sein. Abfliegender Schnee oder Eisplatten stellen andernfalls möglicherweise ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer dar. Außerdem gilt: Bei Schneefall immer das Abblendlicht einschalten. Mit Schnee- und Eisglätte müssen Autofahrer vor allem auf Brücken rechnen.
Windschutzscheibe abdecken
Für „Laternenparker“ empfiehlt es sich, die Windschutzscheibe mit einer Aluminium-Abdeckung vor Frost zu schützen. Wer es komfortabel haben möchte, kann sich eine Standheizung einbauen lassen. Diese hilft, die Scheiben abzutauen und den Innenraum sowie gegebenenfalls den Motor zu erwärmen. „Das Triebwerk im Stand warmlaufen zu lassen ist verboten. Es schadet nicht nur der Umwelt, sondern verstärkt auch den Verschleiß des Motors“, betont Hans-Ulrich Sander.