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TÜV Rheinland: Vorsicht bei breiten Landmaschinen

Frühjahr: Verstärkt übergroße Traktoren und Ackergeräte unterwegs / Verschmutzte Fahrbahnen / Geschwindigkeit der Kolosse oft falsch eingeschätzt

(PresseBox) (Köln, )
Wenn im Frühjahr die Feldarbeit beginnt, schwingt sich der Bauer ins Cockpit seines Traktors – im Schlepp teils überdimensionale Ackergeräte. Die Aufbauten der Gespanne ragen mitunter weit in den Gegenverkehr hinein. „Auto- und Motorradfahrer müssen jetzt besonders an Kreuzungen, wo die Landmaschinen sehr langsam abbiegen, äußerst wachsam sein“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. „Häufig schätzen andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit der Kolosse falsch ein und es kommt zu folgenschweren Kollisionen.“ Mitunter verdecken auch Aufbauten, überstehende Ladung oder Schmutz die Bremsleuchten und Blinker. Deshalb behutsam an die Ungetüme heranfahren und stets bremsbereit sein.

Heck schert beim Abbiegen stark aus
Landwirtschaftliche Fahrzeuge können bis zu drei Meter breit sein, mit gelbem Rundumblinklicht und rot-weißen Warntafeln sogar noch breiter. Auf engen Straßen ist es besser, nicht zu überholen und bei nahenden Giganten am äußersten rechten Straßenrand anzuhalten. Auch der vergrößerte Kurvenradius ist zu beachten. Biegen sie nach rechts ab, holen sie oft weit über die Straßenmitte nach links aus. Voluminöse Pflüge oder Eggen am Traktorheck schwenken entgegen der Abbiegerichtung aus. Bei Häckslern beispielsweise, die häufig über die Hinterachse gelenkt werden, schert das Heck beim Abbiegen stark aus. Dadurch verengt sich die Fahrbahn erheblich. Hier gilt ebenfalls: nicht überholen und gegebenenfalls anhalten.

Gefährliche Rutschbahnen bei Regen
Im Bereich der Ein- und Ausfahrten von Feldern müssen Verkehrsteilnehmer überdies mit stark verschmutzten Fahrbahnen rechnen. Bei Regen verwandeln sich dann die Erdklumpen in eine gefährliche Rutschbahn, die besonders Bikern zum Verhängnis werden kann. Das heißt: fahren wie auf Glatteis. „Jeder, der die Fahrbahn verschmutzt, ist zwar verpflichtet, die Straße wieder zu reinigen. Doch in der Praxis wird der Verursacher im Falle eines Unfalls nur schwer dingfest und damit haftbar zu machen sein“, betont TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander.

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