Egal ob Pkw oder Lastwagen – generell gilt: Im Straßenverkehr darf man niemanden behindern oder gar schädigen. Auf dem Dach gilt also Schnee- und Eisräumpflicht für den Fahrer, sonst begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Im Zweifel kann es sogar Probleme mit der Haftpflichtversicherung geben. Auf verschiedenen Autobahnraststätten stehen Truckern Gerüste zur Verfügung, von denen aus die Fahrer das Dach und die Plane ihres Fahrzeugs erreichen können. Andernfalls müssen sie eine Leiter benutzen, um Schnee und Eis zu entfernen.
Nachfolgende Autos oder Fahrzeuge sollten generell großzügigen Abstand halten. Besonders vorsichtig sollte man in Autobahnauffahrten sein. Wenn die Lkws beschleunigen, ist das Risiko groß, dass sich noch auf der Plane liegende Schnee- und Eisreste lösen.